Passende Eingaben
Verwende die maßgebliche einfache Strecke und nur Tage, an denen die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht wurde. Homeoffice, Urlaub, Krankheit und Auswärtstätigkeiten dürfen nicht doppelt zählen.
Wissen von A bis Z
Für Wege zur ersten Tätigkeitsstätte zählt grundsätzlich die einfache Entfernung und die Zahl der tatsächlichen Arbeitstage. Der Rechner ermittelt daraus Werbungskosten, nicht die unmittelbare Steuererstattung.
Verwende die maßgebliche einfache Strecke und nur Tage, an denen die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht wurde. Homeoffice, Urlaub, Krankheit und Auswärtstätigkeiten dürfen nicht doppelt zählen.
Die Pauschale erhöht die Werbungskosten. Eine steuerliche Wirkung entsteht nur, soweit sich diese Aufwendungen in der individuellen Veranlagung auswirken.
Erste Tätigkeitsstätte, Sammelpunkte, mehrere Arbeitgeber, öffentliche Verkehrsmittel, Höchstbeträge und individuelle Nachweise können den Ansatz verändern.
Begriffsindex
Jeder Begriff hat eine eigene, dauerhaft verlinkbare Detailseite mit Definition, Einordnung, Abgrenzung und verwandten Themen.
Pauschaler Werbungskostenansatz für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, grundsätzlich bezogen auf die einfache Entfernung.
Ausführliche ErklärungDauerhaft zugeordnete ortsfeste betriebliche Einrichtung nach steuerlichen Kriterien. Ihre Bestimmung ist für den Fahrtkostenansatz zentral.
Ausführliche ErklärungKürzeste oder verkehrsgünstigere Straßenverbindung für eine Richtung, nicht die Summe aus Hin- und Rückweg.
Ausführliche ErklärungTag, an dem die maßgebliche Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht wird. Reine Homeoffice- oder Abwesenheitstage zählen hierfür nicht.
Ausführliche ErklärungBeruflich veranlasste Aufwendungen, die bei der Ermittlung steuerpflichtiger Einkünfte berücksichtigt werden können.
Ausführliche ErklärungBetrag, der bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ohne Einzelnachweis berücksichtigt wird. Zusätzliche Wirkung entsteht regelmäßig erst bei insgesamt höheren Werbungskosten.
Ausführliche Erklärung