Kurz erklärt

Fragen zur
Pendlerpauschale.

Zählt die Hin- und Rückfahrt?

Nein. Für jeden Arbeitstag wird die einfache volle Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt, unabhängig von den tatsächlich gefahrenen Gesamtkilometern.

Wie viele Arbeitstage darf ich ansetzen?

Nur die Tage mit tatsächlicher Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte. Ziehe insbesondere Homeoffice, Urlaub, Krankheit und Tage ohne diese Fahrt ab und halte die Zahl plausibel nachweisbar.

Gilt die 4.500-Euro-Grenze auch beim Pkw?

Bei einem eigenen oder zur Nutzung überlassenen Pkw gilt der Höchstbetrag für die Entfernungspauschale nicht. Für andere Verkehrsmittel greift er grundsätzlich; höhere tatsächliche ÖPNV-Kosten können gesondert relevant sein.

Bekomme ich den errechneten Betrag ausgezahlt?

Nein. Es handelt sich um Werbungskosten, die das zu versteuernde Einkommen mindern können. Die tatsächliche Entlastung hängt unter anderem von weiteren Werbungskosten und dem persönlichen Steuersatz ab.

Welche Strecke ist maßgeblich?

Grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung. Eine andere Verbindung kann zählen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird.